IM PREIS ENTHALTEN:
Bordversicherung, Crew, Nutzung der Bordausrüstung
IM PREIS NICHT ENTHALTEN:
Verpflegung (F/B) zu zahlen mit dem Restbetrag der Charter: 100 Euro pro Person und Tag (inkl. Mahlzeit für Gäste und Crew). Frühstück, Mittagessen, Nachmittagspause, Abendessen und alle sonstigen Verbrauchsgüter für die Gäste während der Kreuzfahrt sind im Preis inbegriffen. Kinder von 0 bis 3 Jahren reisen kostenlos; Kinder von 3 bis 8 Jahren erhalten 50 % Ermäßigung. Der oben genannte Betrag für Verpflegung und Frühstück gilt für mindestens 6 Gäste (Erwachsene). Bei besonderen Essenswünschen oder wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wird der Betrag neu berechnet. Getränke können nach Bestellung des Kunden bei Einschiffung gegen Vorlage des Kassenbons bezahlt werden; alternativ kann der Kunde Getränke selbst mitbringen. Die Treibstoffkosten für Hauptmaschinen und Generatoren sind mit dem Restbetrag der Chartergebühr in Höhe von 4.000 Euro (berechnet mit einem Treibstoffpreis von 1,70 Euro pro Liter) im Voraus zu entrichten. Dies beinhaltet maximal 15 Navigationsstunden pro Woche und die Nutzung der Klimaanlage rund um die Uhr. Eine Anpassung des Treibstoffpreises ist je nach Treibstoffpreis am Einschiffungstag möglich. Zusätzliche Navigationsstunden werden mit einem festen Treibstoffverbrauch von 150 Litern pro Navigationsstunde berechnet. Transitgebühren, Hafengebühren, Speditionskosten und Treibstoff für das Beiboot sind verbrauchsabhängig und vor Verlassen des Schiffes an Bord zu entrichten. Trinkgelder für die Crew und Serviceleistungen in Höhe von 10 % des Charterpreises sind mit der Restzahlung zu entrichten. Die Mehrwertsteuer von 13 % ist zu 50 % mit der Anzahlung und zu 50 % mit der Restzahlung zu zahlen. Reiserücktrittsversicherung, persönliche Extras und alle zusätzlichen Kosten, die nicht unter „Im Preis enthalten“ aufgeführt sind.
PREISE:
Nebensaison (Mai, Juni, September, Oktober): 20.000 €
Hauptsaison (Juli, August): 23.000 €
Stornierungsbedingungen:
Stornierung durch den Charterer:
Aus beliebigem Grund (einschließlich höherer Gewalt). Im Falle höherer Gewalt (Majeure) behält der Eigentümer im Falle eines Rücktritts des Charterers vom vorliegenden Vertrag vor der Übergabe der Yacht alle bis zum Stornierungsdatum geleisteten Zahlungen als Anzahlung ein. Der Eigentümer garantiert die Rückerstattung dieser Beträge, sofern er die Yacht für denselben Zeitraum und zu denselben Vertragsbedingungen anderweitig vermieten kann. Eine Stornierung zwischen 30 und 0 Tagen vor dem Abreisedatum ist ungültig. Der Charterer verpflichtet sich in diesem Fall zur Zahlung des vollen Charterpreises gemäß Vertrag.
Stornierung durch den Eigentümer:
Tritt der Eigentümer im Falle eines Rücktritts des Charterers vom vorliegenden Vertrag vor dem Übergabedatum der Yacht zurück, hat er die Möglichkeit, eine geeignete Ersatzyacht gleicher Größe und Kategorie (jedoch niemals von geringerer Qualität als die zuvor gemietete) zu liefern. Der Charterer kann die alternative Yacht annehmen oder den Chartervertrag stornieren und vom Eigentümer die vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags (gemäß Vertrag) verlangen. Stellt der Eigentümer nicht rechtzeitig eine geeignete Ersatzyacht zur Verfügung, ist er verpflichtet, den gesamten vom Charterer gezahlten Betrag (gemäß Vertrag) unverzüglich zurückzuerstatten und eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des vom Charterer gezahlten Betrags (gemäß Vertrag) zu erheben.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Anzahlung: 50 % der Chartergebühr – bei Buchungsbestätigung. Restzahlung: 50 % der Chartergebühr + Nebenkosten, spätestens 4 Wochen vor Charterbeginn.