ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
- ERSTE ZAHLUNG: 50 % bei Bestätigung
- ZWEITE ZAHLUNG: 50 % + Extras + APA 30 Tage vor Charterbeginn
APA (Advance Provisioning Allowance):
Zusätzlich zur Chartergebühr ist eine APA zu entrichten. Dieser Betrag wird vor Charterbeginn hinterlegt, damit der Kapitän Treibstoff kaufen, die Yacht gemäß Ihren Wünschen mit Speisen und Getränken versorgen und weitere Charterkosten decken kann (einschließlich Treibstoff für Beiboote und Generatoren, Liegegebühren, Hafengebühren außerhalb des Liegeplatzes der Yacht, Lotsengebühren sowie Kosten für Wasser und Strom vom Land). Sollte das Guthaben nicht ausreichen, wird es während der Kreuzfahrt aufgefüllt. Am Ende der Charter erhalten Sie vom Kapitän eine detaillierte Abrechnung aller Ausgaben. Nicht genutztes Geld wird zurückerstattet, oder Sie werden gebeten, alle zusätzlichen Kosten zu tragen, die nicht von der APA abgedeckt sind.
KOMFORTPAKET:
Dieses beinhaltet die Crew, Bettwäsche, Handtücher, Strandtücher, Endreinigung und WLAN.
ZUSÄTZLICHE KOSTEN:
Zusätzlich zur Chartergebühr trägt der Charterer alle Treibstoffkosten für das Schiff, die Beiboote und die gesamte Wassersportausrüstung; alle Hafengebühren (kostenlose Liegeplätze sind nicht inbegriffen), Lotsen- und Tauchergebühren, Zollformalitäten, Wasser, Strom sowie anfallende nationale und lokale Steuern; Speisen und Getränke für die Reisegruppe des Charterers, Wäscheservice und sämtliche Kommunikationskosten für die Reisegruppe des Charterers.
STORNIERUNG DURCH DEN EIGENTÜMER:
d) Gibt der EIGENTÜMER vor Beginn der Charterperiode gemäß Seite 1 dieses Vertrags eine Stornierungsmitteilung über den Broker ab und erfolgt die Stornierung aufgrund höherer Gewalt, findet die unter (b) genannte Regelung Anwendung.
e) Erfolgt die Stornierung aus einem anderen Grund als höherer Gewalt, hat der Charterer Anspruch auf zinslose Rückerstattung aller von ihm an den EIGENTÜMER oder Stakeholder geleisteten Zahlungen sowie auf eine sofort zu zahlende Vertragsstrafe, die sich nach folgender Skala berechnet:
i) Bei einer Stornierung 30 Tage oder mehr vor Beginn der Charterperiode ist ein Betrag in Höhe von … zu zahlen. bis zu 25 % der Chartergebühr.
ii) Mehr als 14 Tage, aber weniger als 30 Tage vor Beginn der Charterperiode, ein Betrag in Höhe von 35 % der Chartergebühr.
iii) Vierzehn Tage oder weniger vor Beginn der Charterperiode, ein Betrag in Höhe von 50 % der Chartergebühr.
KÜNDIGUNG DURCH DEN CHARTERER:
a) Kündigt der CHARTERER diesen Vertrag am oder vor Beginn der Charterperiode, bleibt er zur Zahlung aller dem EIGENTÜMER bis zum Kündigungsdatum geschuldeten und unbezahlten Beträge verpflichtet. Sollte der Charterer den Chartervertrag kündigen oder nach erfolgter Kündigung fällige Beträge nicht zahlen, ist der Eigentümer berechtigt, den Vertrag als vom Charterer gekündigt zu betrachten und alle geleisteten Zahlungen einzubehalten. Ungeachtet des Rechts des Eigentümers, alle oben genannten Zahlungen zu erhalten oder einzubehalten, ist er verpflichtet, seinen Schaden zu mindern. Gelingt es dem Eigentümer, das Schiff für die gesamte oder einen Teil der Charterperiode gemäß diesem Vertrag weiterzuvermieten, so wird er den Nettoerlös aus der Weitervermietung nach Abzug aller Provisionen und sonstigen Nebenkosten gutschreiben. Der Eigentümer soll aus der Weitervermietung denselben Nettoerlös erhalten, den er gemäß diesem Vertrag erhalten hätte. Der Eigner wird sich nach besten Kräften bemühen, das Schiff neu zu vermieten und darf seine Zustimmung zur Neuvermietung nicht unbillig verweigern. Charterverträge, die nach vernünftigem Ermessen als nachteilig für das Schiff, seinen Ruf, seine Besatzung oder seinen Fahrplan angesehen werden können, können jedoch abgelehnt werden.
b) Hat das Schiff vor dem Stornierungsdatum Proviant für die Charter aufgenommen oder die auf Seite 1 dieses Vertrags aufgeführte Übergabe-/Rückgabegebühr in Anspruch genommen, so trägt der Charterer diese Kosten, es sei denn, sie können ganz oder teilweise vom Lieferanten erstattet oder auf die nächste Charter übertragen werden. In diesem Fall werden sie entsprechend angepasst. Der Kapitän und der Eigner sind verpflichtet, diese Kosten nach Möglichkeit zu minimieren.
c) Wird der Eigner nach Unterzeichnung dieses Vertrags für zahlungsunfähig erklärt oder, im Falle einer Gesellschaft, ein Liquidator, Insolvenzverwalter oder Sachwalter über das gesamte oder einen Teil des Vermögens des Eigners bestellt, ist der Charterer berechtigt, den Chartervertrag zu kündigen. Alle gemäß diesem Vertrag an den Eigner, seinen Vertreter oder den Stakeholder gezahlten Beträge werden ohne Abzug zurückerstattet.
Obligatorische Zusatzleistungen:
Komfortpaket BALI 54: 3-köpfige Crew (Skipper – Koch – Matrose), Endreinigung, Hygieneartikel, Bettwäsche und Handtücher (2 Wechsel pro Woche), Strandtücher, WLAN, Pay-TV: 5.000,00 pro Woche €
OPTIONALE EXTRAS:
- Flughafentransfer hin und zurück (4-8 Personen) pro Buchung 800,00 €
- iAqua Divejet Neo (SEABOB-Alternative) pro Woche 1.250,00 €
- Wasserspielzeug-Komplettpaket (WT + iAqua Divejet) pro Woche 1.750,00 €
- *APA B54 (Vorauszahlung erforderlich) pro Woche 3.000,00 €
- Flughafentransfer hin und zurück (4-8 Personen) pro Buchung 400,00 €
- 2 Segways pro Woche 250,00 €
- Wasserspielzeug: Schnorchelausrüstung, 2 SUPs, Wassermatte, Laysea 2P, Proton-Schlauchboot, 1 Kajak pro Buchung 1.000,00 €
PREIS:
- Charterpreis: 20.240 EUR
- Zusätzliche Leistungen (auf Rechnung): 5.000 EUR Komfortpaket
- Gesamtcharterpreis pro Woche: 25.240 EUR